Jeder gesetzlich Versicherte hat eine Zuzahlung zu seiner verordneten Behandlung zu leisten!
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
10.- € für das Verordnungsblatt + 10% des Gesamtbetrages der Behandlungen
Der Zuzahlungsbetrag ist spätestens bei der 2. Behandlung fällig.
Die Höhe des Betrages werden wir Ihnen bei Anmeldung oder bei der 1. Behandlung mitteilen.
Sie können den Zuzahlungsbetrag bar oder per Überweisung bezahlen.